Ab dem 03.04.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Ein großer Teil der für uns relevanten Beschränkungen sind damit aufgehoben worden.
Was bedeutet das das für die Kursteilnehmende und Begleitpersonen?
- Ein 3G Nachweis zum Betreten der Tanzschule ist nicht mehr notwendig.
- Beim Betreten der Tanzschule, in allen Räumen und beim Tanzen selbst ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. ABER: wenn es für Dich persönlich angenehmer ist, dann kannst Du weiterhin gerne eine Maske tragen.
- Wir halten das Reservierungssystem für die Teilnahme an einer Unterrichtsstunde auch zukünftig aktiv. Bitte bucht euch oder den Kindern darüber weiterhin die entsprechende Tanzstunde.
- Die Lüftungsanlagen lassen wir weiterhin in größter Stufe laufen um den bestmöglichen Luftaustausch zu gewährleisten.
- Die Desinfektionsspender bleiben für euch weiterhin nutzbar.
- Seid weiterhin nett zueinander und rechnet damit, dass wir uns an die neue Nähe erst alle wieder allmählich gewöhnen werden.
- Wer sich krank fühlt bleibt bitte weiterhin zu Hause!
Zum Schutz aller Mitarbeitenden schreibt die VBG vor, die Regelungen im Arbeitsschutz bis einschließlich 25. Mai 2022 fortzusetzen.
- Im Gastro-Service werden wir daher beim Gast weiterhin Maske tragen
- Wir testen uns mehrfach wöchentlich.
- Für den Fall, dass Lehrende mit Kursteilnehmenden im Unterricht miteinander tanzen, tragen beide bitte eine Maske.
Habt Ihr weitere Fragen? Ruft uns bitte an 0208 63 50 626 oder schreibt uns eine E-Mail info@tanzhaus-valentino.de
Wir stehen euch gerne zur Verfügung!
Dani & Frank mit dem gesamten Team vom Tanzhaus Valentino